Anmeldung und Aufnahme
Bei der Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, ein Anmeldeformular und einen Buchungsbeleg mit persönlichen Daten auszufüllen. Diese, für uns wichtige Informationsquelle, werden wir nicht an Außenstehende weitergeben.
Die Anmeldetage sind bei uns im Kindergarten Ende Januar oder Anfang Februar. Die Termine werden in der Tagespresse, dem Elternbeirat bekannt gegeben. Anmeldungen nach dem 31. März können nur noch bedingt berücksichtigt werden.
Um in die Einrichtung (Kindergarten) aufgenommen zu werden müssen die Personensorgeberechtigten für das Kind einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbringen. Ansonsten darf es nicht aufgenommen werden.
Die Anforderungen gemäß § 20 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt durch:
- Nachweis über 2 Masernimpfungen für Personen älter als 24 Monate (Einsicht in den Impfpass)
- Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist. (Kopie für die Einrichtung als Nachweis)
- Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf. (Kopie für die Einrichtung als Nachweis)