Anmeldung und Aufnahme

Bei der Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, ein Anmeldeformular und einen Buchungsbeleg mit persönlichen Daten auszufüllen. Diese, für uns wichtige Informationsquelle, werden wir nicht an Außenstehende weitergeben. Achten Sie bitte darauf, dass Ihre angegebenen Telefonnummern (Privatnummer, Arbeitsstelle, Notfallnummer) und Ihre Adresse immer aktuell sind, damit wir Sie im Notfall erreichen können. Auch alle übrigen Angaben müssen immer aktuell sein. Bei Änderungen informieren Sie uns umgehend. 


Im Januar / Februar finden die Anmeldetage statt. Auf der Internetseite der Stadt Beilngries haben alle die Möglichkeit Ihre Kinder online anzumelden. Die Eltern erhalten dann so bald wie möglich, eine Rückantwort des ausgewählten Kindergartens. Weitere Formalitäten und Gespräche finden dann, nach einer eventuellen Zusage im Kindergarten statt. Ebenso können offene Fragen und Anliegen an einem Informationsnachmittag geklärt werden.


Um in die Einrichtung (Kindergarten) aufgenommen zu werden müssen die Personensorgeberechtigten für das Kind einen Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbringen. Ansonsten darf es nicht aufgenommen werden.

Die Anforderungen gemäß § 20 9 IfSG zum Masernschutz sind erfüllt durch:


  • Nachweis über 2 Masernimpfungen für Personen älter als 24 Monate (Einsicht in den Impfpass)
  • Ärztliche Bescheinigung, dass eine Immunität gegen Masern besteht, weshalb kein Impfnachweis erforderlich ist. (Kopie für die Einrichtung als Nachweis)
  • Ärztliche Bescheinigung über eine dauerhafte medizinische Kontraindikation, aufgrund derer eine Masernschutzimpfung nicht gegeben werden darf. (Kopie für die Einrichtung als Nachweis)